Die Unternehmen müssen für ein DCF-Modell nach dem „Entity-Ansatz“ geeignet erscheinen.
Finanztitel, Immobilientitel oder nicht ausreichend gehandelte Titel gehören z.B. nicht dazu.
Ferner muss die Rechnungslegung der Unternehmen in stabilen Währungen erfolgen.
Erläuterungen hierzu unter „Grenzen eines Bewertungsmodells“ in der Rubrik Produkt.
Die Unternehmen im Login-Bereich erfüllen die Kriterien nachstehender Liste.
Die Unternehmen, für die im Login-Bereich eine Unternehmensbewertung eingestellt ist, erfüllen folgende Kriterien: